Honorar

Einzelarbeit 100,00 € / 60 Min.
Einzelarbeit – Erstgespräch 150,00 € / 90 Min.
Paararbeit 150,00 € / 60 Min.
Psychotherapeutische Lerntherapie 100,00 € / 60 Min.
Elternarbeit 150,00 € / 90 Min.
Familientherapeutische Arbeit 100,00 € / 60 Min.
Nach Zeitaufwand

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Eine mögliche Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist vom Klienten selbst zu klären. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen. Neben den wissenschaftlich anerkannten Verfahren können auch solche psychotherapeutischen Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die den Regeln der Alternativmedizin folgen.
Diese werden mit Analogziffern berechnet. Das Honorar pro Zeitstunde beträgt 100,00 € und ist auch dann in vollem Umfang zu bezahlen, wenn die Therapiestunde nicht mindestens 24h vorher abgesagt wird.